Datenschutz ist ein Grundrecht jedes Einzelnen und soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht sicherstellen. Jedoch ist dieses Grundrecht nicht unendlich. Gerade im Alltag von Unternehmen, Einrichtungen und Behörden ist es erforderlich, die Daten von Personen zu verarbeiten. Ziel der Datenschutzgesetze wie der DSGVO oder des BDSG ist es, Regelungen zu treffen, wann und wie eine Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes gestattet ist und natürliche Personen eine Verarbeitung ihrer Daten dulden müssen.

Die Aufgabe des Datenschutzes in den Unternehmen, Einrichtungen und Behörden besteht darin, die Prozesse, Verarbeitungen und technischen und organisatorischen Maßnahmen so auszugestalten, dass die Vorgaben der Gesetze eingehalten werden. Herausforderung dabei ist es, die Interessen der betroffenen Personen und die Ziele des Unternehmens und dessen Geschäftsprozesse im Rahmen der gesetzlichen Spielräume in Einklang zu bringen. Insbesondere die immer weitere Digitalisierung der Arbeitsprozesse, sowie neue Technologien wie künstliche Intelligenz oder Big-Data stellen die Verantwortlichen in den Behörden, Einrichtungen und Unternehmen vor große Schwierigkeiten.

IST-Analyse

Besonders junge Unternehmen, aber auch Einrichtungen, die ihre Datenschutzprozesse modernisieren und aktualisieren möchten, stehen vor der Schwierigkeit, notwendige Aufgaben zu identifizieren und geeignete Priorisierungen zu finden. Wir empfehlen Ihnen, eine IST-Aufnahme durchzuführen und damit Lücken in Ihrem Datenschutz-Management aufzudecken. Mittels eines risikobasierten Ansatzes sollten diese Lücken priorisiert werden, um damit einen zielgerichteten Umsetzungsplan zu erstellen.

Mit der IST-Analyse gleichen wir Ihr aktuelles Datenschutz-Management, Ihre Prozesse und Datenverarbeitungen, sowie Ihre getroffenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen mit den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik ab, um so notwendige Anpassungen zu identifizieren. Unter Betrachtung der Risiken, die sich für Betroffene – als auch für Ihr Unternehmen, Ihre Einrichtung oder Ihre Behörde – ergeben, erstellen wir für Sie einen individuellen Umsetzungsplan, in dem wir selbstverständlich Ihre Ziele und Prioritäten berücksichtigen. Der Umsetzungsplan befähigt Sie, zielgerichtet Ihr Datenschutz-Management-System aufzubauen, zu modernisieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Datenschutzbeauftragter

Grundrechte einzuschränken sollte nur erfolgen, wenn die Einschränkungen notwendig, geeignet und verhältnismäßig sind. Das gilt auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Gesetzgeber hat mit den Normen zum Datenschutz Regelungen geschaffen, welche definieren, wann und wie eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes gestattet ist. Jedoch ist es Aufgabe der Unternehmen, Einrichtungen und Behörden, selbst festzustellen ob sie die Regelungen einhalten und damit eine Grundrechtseinschränkung vornehmen können. Um eine einseitige Betrachtung zu minimieren und die Interessen der betroffenen Personen zu stärken, hat der Gesetzgeber die Funktion des Datenschutzbeauftragten geschaffen. Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten ist es, die Unternehmen, Einrichtungen und Behörden zu überwachen und darauf hinzuwirken, dass die Datenschutzgesetze eingehalten und die Interessen der betroffenen Personen in ausreichendem Maß berücksichtigt werden. Zudem ist es Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, betroffene Personen zu unterstützen, indem Fragen zur Datenverarbeitung beantwortet werden oder bei der Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte geholfen wird.

Als Beratungsunternehmen stellen wir gern Ihrem Unternehmen, Ihrer Einrichtungen aber auch Behörden zertifizierte Berater zur Verfügung, die das Amt des Datenschutzbeauftragten übernehmen. Aufgabe unserer Berater ist es, mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgesetze zu identifizieren und die Geschäftsführer, Vorstände oder Leiter, aber auch Ihre Beschäftigten zu den Anforderungen und Möglichkeiten zu beraten. Ebenso sind unsere Berater für Betroffene jederzeit ansprechbar, so dass diese Ihre Fragen und Beschwerden mit dem Datenschutzbeauftragten klären können und dieser sie bei ihren Anliegen unterstützen kann.

Datenschutz-Beratungskonzept

Die Datenschutzgesetze fordern eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen zur Ausgestaltung einer konformen Datenverarbeitung; beispielsweise das Erstellen und Einholen von Einwilligungserklärungen, die Bereitstellung von schriftlichen Informationen zur Datenverarbeitung, die Ausgestaltung von Verträgen mit Dienstleistern und Lieferanten oder auch die Dokumentation der einzelnen Verarbeitungstätigkeiten. Die Umsetzung dieser Aufgabe ist jedoch nicht originäre Aufgabe des Datenschutzbeauftragten. Doch wer macht es dann? Müssen Beschäftigte jetzt zu Datenschutzexperten qualifiziert werden, damit sie ihre Aufgaben noch wahrnehmen können?

Wir wollen Sie hierbei nicht im Regen stehen lassen. Teil unseres Angebotes ist es, Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Datenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Unsere Berater begleiten Ihre Prozessverantwortlichen, aber auch interne Datenschutzbeauftragte bei der Ausgestaltung Ihrer Datenverarbeitung. Ebenso nehmen wir Ihre Datenverarbeitungsprozesse auf und erstellen für Sie und mit Ihnen gemeinsam erforderliche Unterlagen und Dokumente.