„Die besten Reformer, die die Welt je gesehen hat, sind die, die bei sich selbst anfangen.“

George Bernard Shaw

Ziel einer Datenschutz-IST-Analyse ist es, die bestehenden Prozesse und getroffenen Schutzmaßnahmen im Datenschutz mit den für Sie geltenden zentralen Datenschutznormen abzugleichen, um so notwendige offene Anforderungen zu identifizieren. Hierbei wird unter anderem geprüft:

Daraus resultierende offene Aufgaben werden einer Risikobetrachtung unterzogen und die Risiken für Ihr Unternehmen und die betroffenen Personen der Datenverarbeitung abgeschätzt. Dies ermöglicht uns und Ihnen eine zielgerichtete und Kosten-Nutzen-orientierte Priorisierung der Aufgaben vorzunehmen und einen Umsetzungsplan, der sich an Ihren Bedürfnissen orientiert, zu entwickeln.

BAFA Förderung

Die Ist-Analyse kann über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert werden. Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ kann eine Förderung in den Altbundesländern von bis zu 50% und in den neuen Bundesländern von bis zu 80% erfolgen. Das Förderprogramm ist derzeit nur noch bis Ende 2022 angelegt. Möchten Sie noch auf diese zurückgreifen, sollte schnellstmöglich ein Termin für eine Ist-Analyse vereinbart werden.

Gefördert werden:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • klein und mittelständische Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • klein und mittelständische Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Nicht anspruchsberechtigt sind:

  • Großunternehmen
  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Prüfung Ihres Anspruchs und der Beantragung weiter.